Ein Bauernhaus mit Geranien auf dem Balkon
©Tourismus Lenggries, Foto: C. Bäck

Gastaufnahmebedingungen

Sehr geehrter Gast,

wir freuen uns über Ihr Interesse an der Buchung einer Unterkunft bei einem Gastgeber in Lenggries. Im Falle des Zustandekommens eines Gastaufnahmevertrages werden der Gastgeber und die Tourist-Information Lenggries, Rathausplatz 2, 83661 Lenggries – nachstehend „TI“ abgekürzt - ihre ganze Kraft und Erfahrung einsetzen, um Ihren Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten. Hierzu tragen auch klare rechtliche Vereinbarungen über Ihre Rechte und Pflichten als Gast und die Rechte und Pflichten Ihres Gastgebers bei, die mit Ihnen in Form der nachfolgenden Gastaufnahmebedingungen getroffen werden sollen. Diese Gastaufnahmebedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zwischen Ihnen und Ihrem Gastgeber zu Stande kommenden Gastaufnahmevertrages. Bitte lesen Sie diese Gastaufnahmebedingungen daher vor Ihrer Buchung sorgfältig durch.

 

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